Registrieren eines elektronischen Postfachs

Wenn Sie behördliche Genehmigungsverfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) abwickeln möchten, ist es notwendig, dass Sie sich ein elektronisches Postfach einrichten. Dies vereinfacht nicht nur das Verfahren, sondern sichert Ihnen auch den geschützten Transport Ihrer Daten sowohl zum EAP als auch vom EAP zu Ihnen.

Zur Einrichtung des Postfachs ist die erstmalige Registrierung erforderlich.

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